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	<title>News &#187; gesetzliche Krankenkasse</title>
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		<title>Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenkasse wechseln?</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Jan 2010 15:51:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In den letzten Tagen ist der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung ein Hauptthema in den Medien. Viele gesetzliche Krankenkassen haben bereits angekündigt, in den nächsten Monaten die Finanzlücke durch den Einzug von Zusatzbeiträgen zu finanzieren. Angekündigt wurde bereits ein Zusatzbeitrag bei der DAK ab 1. Februar 2010 und bei der KKH-Allianz. Kann der Verbraucher die gesetzliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Tagen ist der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung ein Hauptthema in den Medien. Viele gesetzliche Krankenkassen haben bereits angekündigt, in den nächsten Monaten die Finanzlücke durch den Einzug von Zusatzbeiträgen zu finanzieren. Angekündigt wurde bereits ein Zusatzbeitrag bei der DAK ab 1. Februar 2010 und bei der KKH-Allianz. Kann der Verbraucher die gesetzliche Krankenkasse wechseln und bring das überhaupt Vorteile?<span id="more-304"></span></p>
<p>Generell ist das Wechseln der Krankenkasse seit dem 1. Februar 1996 problemlos möglich, wenn sämtliche Fristen eingehalten werden, um die aktuelle Versicherung bei der Krankenkasse zu kündigen. Innerhalb von 2 Monaten können die Versicherten zum Monatsende bei der Krankenkasse kündigen und wechseln. Bei der neuen Krankenversicherung besteht nach dem Wechseln eine Mindestvertragsbindung von 18 Monaten. Neben der Kündigungsfrist muss gleichzeitig bereits ein Antrag auf Mitgliedschaft bei der neu ausgewählten Krankenkasse bestehen. Sollte die Neuversicherung wider Erwarten nicht in Kraft treten, bleiben die Versicherten wie gehabt Mitglieder bei der vorigen Krankenkasse. Versicherte, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen selbstverständlich die Kündigungsfristen einhalten und gleichzeitig eine Vertragsannahme der PKV vorlegen, die erst nach der erfolgten Gesundheitsprüfung erstellt wird. </p>
<p>Im speziellen Fall, der viele derzeit beschäftigt, gibt es außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten. Sobald ein Zusatzbeitrag von der Krankenkasse erhoben werden soll, können die Versicherten innerhalb 2 Monaten nach dem Inkrafttreten vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht steht auch den Mitgliedern zu, die noch keine 18 Monate bei der aktuellen Krankenversicherung sind. Prinzipiell wird das Wechseln also für alle Mitglieder der Krankenkasse aufgrund der Zusatzbeiträge möglich.</p>
<p>Allerdings ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung nicht nur ein Thema von einer oder 2 Krankenkassen – vielmehr wurde ein Zusatzbeitrag bereits bei vielen Krankenkassen in Erwägung gezogen. Zwar kann nach einem Wechsel sofort bei einer Ankündigung, dass ein Zusatzbeitrag von der neuen Krankenkasse erhoben werden soll, theoretisch erneut vollzogen werden – dies kann jedoch durchaus eine zeitraubende Angelegenheit werden.</p>
<p>Im Hinblick auf den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gingen laut Pressemeldungen bereits zahlreiche Beschwerden beim Bundeskartellamt ein. Immerhin soll das Vorgehen mit dem<a title="Zusatzbeitrag der Krankenkassen" href="http://www.webbstar.de/2010/01/26/gesetzliche-krankenkassen-erste-zusatzbeitraege-im-februar/" target="_blank"> Zusatzbeitrag der Krankenkassen </a>vom Bundeskartellamt genau in Augenschein genommen werden. Dennoch besteht prinzipiell das Recht auf eine Erhebung von einem Zusatzbeitrag durch die Krankenkassen, wenn das zugeteilte Geld aus dem Gesundheitsfond die Ausgaben nicht deckt.</p>
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		<title>Die Praxisgebühr von 10 € als Subvention für gesetzliche Krankenkassen &#8211; immer stärkere Zweifel an deren Sinn und Zweck</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 11:26:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Januar 2004 war die Praxisgebühr von 10 € eingeführt worden. Für jeden ersten Arztbesuch im Quartal, für Notfallbehandlungen in den Krankenhäusern und natürlich für jeden ersten Besuch pro Quartal beim Zahnarzt muss die Praxisgebühr in bar entrichtet werden. Die von den Betroffenen seit der Einführung als umstritten angesehene Zusatzgebühr für gesetzliche Krankenkassen wirft nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Januar 2004 war die Praxisgebühr von 10 € eingeführt worden. Für jeden ersten Arztbesuch im Quartal, für Notfallbehandlungen in den Krankenhäusern und natürlich für jeden ersten Besuch pro Quartal beim Zahnarzt muss die Praxisgebühr in bar entrichtet werden. Die von den Betroffenen seit der Einführung als umstritten angesehene Zusatzgebühr für gesetzliche Krankenkassen wirft nun auch Zweifel in Regierungskreisen auf. Wolfgang Zöller, der Patientenbeauftragte der Regierung stellt laut Meldung der <a title="FAZ Net Online" href="http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E92DADED833FE456788363EF70EB612F1~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlenews" target="_blank">FAZ Net Online </a>die Frage, ob die Praxisgebühr von 10 € noch sinnvoll sei, worauf ein vielstimmiges „Nein“ zu vernehmen ist.<span id="more-285"></span></p>
<p>Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV, Andreas Köhler, stimmte Herrn Zöller zu, dass die Praxisgebühr von 10 € in der jetzigen Ausstattung mit der häufigen Befreiung von Patienten ihre Steuerungswirkung verliert. Laut Andreas Köhler könne die Praxisgebühr von 10 € mit der Vielzahl an Möglichkeiten zur Befreiung gleich fallen gelassen werden.</p>
<p>Als unsozial und präventionsfeindlich wird die Praxisgebühr für die gesetzliche Krankenkasse von den Zahnärzten bezeichnet – laut Jürgen Fedderwitz, dem Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Über 400 Millionen Euro wird über die Zahnarzt Praxisgebühr pro Jahr als Subvention für gesetzliche Krankenkassen aufgebracht. Die eigentlich mit der Praxisgebühr von 10 € pro Quartal verbundene Absicht, einen häufigen Arztwechsel zu vermeiden, laufe vollkommen ins Leere. Im Gegenteil, die für den Zahnarzt zu entrichtende Praxisgebühr sei für Risikopatienten und Angstpatienten aus sozial schwachen Bevölkerungsgruppen ein enormes Hindernis.</p>
<p>Philipp Rösler, der neue Gesundheitsminister Philipp Rösler plant zwar nicht, die Praxisgebühr von 10 € generell abzuschaffen, jedoch verweist er darauf, dass von Seiten der FDP diese Art an Subvention für gesetzliche Krankenkassen noch nie für eine gute Idee gehalten wurde. Die <a title="Steuerungswirkung" href="http://inge09.blog.de/2009/10/21/island-schritt-voraus-7217285/" target="_blank">Steuerungswirkung</a>, die dadurch bezweckt wurde, zweifelt der Gesundheitsminister an. Nicht nur finanziell überforderte Patienten können für die Praxisgebühr eine Befreiung beantragen, sondern auch diejenigen, die in Behandlungsprogramme über ihre gesetzliche Krankenkasse eingeschrieben sind.</p>
<p>An dem eigentlichen Ziel, überflüssige Arztbesuche zu verringern, hat die Praxisgebühr von 10 € pro Quartal überhaupt nichts geändert. Im Gegenteil – die Deutschen liegen mit 19 Besuchen bei Ärzten pro Patient im Jahr weit vorn im internationalen Vergleich. Lediglich einkommensschwache Bürger stünden durch die Praxisgebühr von 10 € vor einer Hürde, die sie daran hindert, die notwendigen Arztbesuche wahrzunehmen. Bis zum Jahresende wird über die Auswirkungen der Gebühr ein Regierungsbericht erwartet – so bleibt diese auf jeden Fall auf der Tagesordnung in der Gesundheitspolitik, wie die FAZ Net Online berichtet.</p>
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