Das fürstliche Landgericht Liechtenstein fällte bereits Ende Januar das Urteil, in dem eine Bank in Liechtenstein zu Schadenersatz gegenüber einem Kläger aus Deutschland verpflichtet wurde. Der Kläger war ein Bürger in Deutschland, der von dem Datenklau in 2008 betroffen war. Der Kläger musste in Deutschland wegen Steuerhinterziehung eine Strafe in Höhe von 7,3 Millionen Euro an den Fiskus zahlen und die durch die Deponierung des Geldes bei der Bank in Liechtenstein hinterzogenen Steuern nachzahlen. (weiterlesen…)
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