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	<title>News &#187; Bundeskartellamt</title>
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		<title>Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenkasse wechseln?</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Jan 2010 15:51:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeskartellamt]]></category>
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		<description><![CDATA[In den letzten Tagen ist der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung ein Hauptthema in den Medien. Viele gesetzliche Krankenkassen haben bereits angekündigt, in den nächsten Monaten die Finanzlücke durch den Einzug von Zusatzbeiträgen zu finanzieren. Angekündigt wurde bereits ein Zusatzbeitrag bei der DAK ab 1. Februar 2010 und bei der KKH-Allianz. Kann der Verbraucher die gesetzliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Tagen ist der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung ein Hauptthema in den Medien. Viele gesetzliche Krankenkassen haben bereits angekündigt, in den nächsten Monaten die Finanzlücke durch den Einzug von Zusatzbeiträgen zu finanzieren. Angekündigt wurde bereits ein Zusatzbeitrag bei der DAK ab 1. Februar 2010 und bei der KKH-Allianz. Kann der Verbraucher die gesetzliche Krankenkasse wechseln und bring das überhaupt Vorteile?<span id="more-304"></span></p>
<p>Generell ist das Wechseln der Krankenkasse seit dem 1. Februar 1996 problemlos möglich, wenn sämtliche Fristen eingehalten werden, um die aktuelle Versicherung bei der Krankenkasse zu kündigen. Innerhalb von 2 Monaten können die Versicherten zum Monatsende bei der Krankenkasse kündigen und wechseln. Bei der neuen Krankenversicherung besteht nach dem Wechseln eine Mindestvertragsbindung von 18 Monaten. Neben der Kündigungsfrist muss gleichzeitig bereits ein Antrag auf Mitgliedschaft bei der neu ausgewählten Krankenkasse bestehen. Sollte die Neuversicherung wider Erwarten nicht in Kraft treten, bleiben die Versicherten wie gehabt Mitglieder bei der vorigen Krankenkasse. Versicherte, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen selbstverständlich die Kündigungsfristen einhalten und gleichzeitig eine Vertragsannahme der PKV vorlegen, die erst nach der erfolgten Gesundheitsprüfung erstellt wird. </p>
<p>Im speziellen Fall, der viele derzeit beschäftigt, gibt es außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten. Sobald ein Zusatzbeitrag von der Krankenkasse erhoben werden soll, können die Versicherten innerhalb 2 Monaten nach dem Inkrafttreten vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht steht auch den Mitgliedern zu, die noch keine 18 Monate bei der aktuellen Krankenversicherung sind. Prinzipiell wird das Wechseln also für alle Mitglieder der Krankenkasse aufgrund der Zusatzbeiträge möglich.</p>
<p>Allerdings ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung nicht nur ein Thema von einer oder 2 Krankenkassen – vielmehr wurde ein Zusatzbeitrag bereits bei vielen Krankenkassen in Erwägung gezogen. Zwar kann nach einem Wechsel sofort bei einer Ankündigung, dass ein Zusatzbeitrag von der neuen Krankenkasse erhoben werden soll, theoretisch erneut vollzogen werden – dies kann jedoch durchaus eine zeitraubende Angelegenheit werden.</p>
<p>Im Hinblick auf den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gingen laut Pressemeldungen bereits zahlreiche Beschwerden beim Bundeskartellamt ein. Immerhin soll das Vorgehen mit dem<a title="Zusatzbeitrag der Krankenkassen" href="http://www.webbstar.de/2010/01/26/gesetzliche-krankenkassen-erste-zusatzbeitraege-im-februar/" target="_blank"> Zusatzbeitrag der Krankenkassen </a>vom Bundeskartellamt genau in Augenschein genommen werden. Dennoch besteht prinzipiell das Recht auf eine Erhebung von einem Zusatzbeitrag durch die Krankenkassen, wenn das zugeteilte Geld aus dem Gesundheitsfond die Ausgaben nicht deckt.</p>
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		<title>Untersuchungsverfahren vom Bundeskartellamt gegen Google</title>
		<link>http://www.libertarianrant.com/allgemein/untersuchungsverfahren-vom-bundeskartellamt-gegen-google.html</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 20:10:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeskartellamt]]></category>
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		<description><![CDATA[Google gilt als Gigant unter den Suchmaschinen. Nun hat sich das Tochterunternehmen von Microsoft, Ciao de, mit einer Beschwerde an das Bundeskartellamt gewandt. Doch nicht nur von Microsoft mit Ciao geht die Beschwerde gegen den Suchmaschinen Giganten Google aus – auch die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften wollen sich gegen Google über das Bundeskartellamt wehren.
Wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Google gilt als Gigant unter den Suchmaschinen. Nun hat sich das Tochterunternehmen von Microsoft, <a title="Ciao de" href="http://www.ciao.de/" target="_blank">Ciao de</a>, mit einer Beschwerde an das Bundeskartellamt gewandt. Doch nicht nur von Microsoft mit Ciao geht die Beschwerde gegen den Suchmaschinen Giganten Google aus – auch die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften wollen sich gegen Google über das Bundeskartellamt wehren.</p>
<p>Wie<a title="Focus Online" href="http://www.focus.de/digital/internet/google/google-kartellamt-leitet-verfahren-ein_aid_472233.html" target="_blank"> Focus Online </a>berichtet, wird im Rahmen des Verfahrens nicht wegen eines eventuellen Verstoßes gegen Kartellrechte ermittelt – vielmehr sei dabei vom Bundeskartellamt zu klären, ob durch den Suchmaschinen Giganten Google einem anderen Unternehmen wirtschaftliche Nachteile entstanden sind.</p>
<p>Die Verleger der Zeitungen und Zeitschriften wollen bereits seit einiger Zeit einen verschärften Schutz für Urheberrechte und geistiges Eigentum im Internet durchsetzen. Bei der Beschwerde von Microsoft dagegen liegt der Hintergrund anscheinend in den Anzeigen durch Google AdSense auf anderen Webseiten. <a title="das Gleichnis" href="http://der-krawatteneisbaer.de/kartellamt_google/" target="_blank">Das Gleichnis</a> über einen Zoodirektor auf diesem Blog ist ein herrlicher Vergleich zu den Beschwerden über Google beim Bundeskartellamt.</p>
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